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2. Vorsitzender
Aufgaben:
Der 2. Vorsitzende fungiert in erster Linie als Stellvertreter des Vereinsvorsitzenden und ist über alle Vorgänge gleich informiert wie der 1. Vorsitzende, um im Ernstfall, zeitweise oder bis zur Neuwahl, nahtlos die Vereinsgeschäfte weiterführen zu können. Er steht mit den anderen Mitgliedern des Vorstandes auch für die Einhaltung der demokratischen Prinzipien der vereinstragenden Gesellschaft.
Eine detaillierte Aufgabenzuordnung ergibt sich aus der Geschäftsordnung.